Zwei Arme halten kleine Hanteln

Krankengymnastik

Als Evidenz basierte Heilmethode, arbeiten wir in der Krankengymnastik stetig daran, die angewandten Methoden zu überprüfen, um die praktische Umsetzung weiter zu verbessern. 

In Krankengymnastik unterrichtete Physiotherapeut:innen therapieren eine Vielzahl körperlicher Probleme, die auf das neuromuskläre System, das Herz-Kreislaufsystem und/oder das Atmungssystem abzielen. 

Dazu setzen wir sowohl diagnostische und klinische Erkenntnisse wie auch individuelle Kompetenzen unserer Therapeut:innen ein. Unter Hinzuziehung von verschiedenen physikalischen Reizen soll mittels Krankengymnastik eine koordinierte Muskelaktivität unter bewusster Wahrnehmung der Patienten herbeigeführt werden.

Methodik

Die Behandlungsmethoden der Krankengymnastik sind an die individuellen Fähigkeiten der Patient:innen gekoppelt. Dies betrifft zum einen physiologische und anatomische Voraussetzungen des Organismus. Andererseits spielen Motivation und kognitive Fertigkeiten der zu behandelnden Person eine wichtige Rolle, da ein Verständnis für die Funktionsweise des Körpers entwickelt und Eigenverantwortung gefördert werden sollte.

Bei der Krankengymnastik kommen verschiedene Techniken funktionellen Übens zum Tragen, die die Beweglichkeit von Gelenken und Muskeln begünstigen. Gleichgewichts- und Koordinationsübungen, Krafttraining aber auch spezielle Fertigkeitsübungen die bei körperlich anspruchsvollen Berufen benötigt werden, sind nur einige Beispiele.

Was uns auszeichnet

Behandlungsraum mit Liege, Hocker und Geräteschrank

Praktische Anwendung

Mobilisierend wirken passive Maßnahmen der Krankengymnastik wie Muskel- oder Fasciendehnungen. Aber auch Nervenmobilisationsübungen sind immer wieder Bestandteil unsere Arbeit.

Die Kombination mit anderen Heilmitteln wie Wärme-, Kältetherapie, Elektrotherapie oder Traktionen, sind häufig sinnvoll um die individuellen Ziele schneller oder schonender zu erreichen. Übrigens gehört auch das Haltungsturnen zum Repertoire der Krankengymnastik. Gerade in diesem Bereich hat sich die Krankengymnastik in den letzten Jahren weiterentwickelt.

Lungen- und Asthmakranke Patient:innen betreuen wir ebenfalls. Hier wird mittels Krankengymnastik die Entkrampfung der Atemmuskulatur trainiert.

Weiterhin umfasst die Krankengymnastik bei der Betreuung älterer Menschen Übungen zur Erhaltung der Mobilität, der Rehabilitation nach Stürzen sowie nach diversen Operationen.

Krankengymnastik im Alltag

Über die Krankengymnastik können wir ebenfalls das Wissen über verschiedene Entspannungsmethoden oder Körperwahrnehmung vermitteln und dazu beitragen, Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl zu heben. Seminare wie  Rückenschule, Ergonomie oder Entspannungstherapie nach Jacobson sind in der modernen Arbeitswelt zunehmend von Arbeitnehmer:innen oder Arbeitgeber:innen besucht.

Eine Frau meditiert
Zwei Frauen machen Rückengymnastik

Die Wirksamkeit von Krankengymnastik wird vor allem durch die Fachkompetenz der Therapeut:innen bestimmt. Die Beachtung von Kontraindikationen und Vorsichtsmaßnahmen vermag die Risiken und Nebenwirkungen in der Krankengymnastik auf ein geringes Niveau zu senken. Und sollten Sie doch mal unangenehme Nachwirkungen verspüren, so sehen Sie es als ein Zeichen, das Ihr Körper auf die Therapie anspricht.

Hausbesuche

Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Wir planen uns hierfür extra Fahrtzeiten ein. Und decken einen Radius von bis zu 5km um unsere Praxis ab. Aus Rücksichtnahme auf unsere Umwelt fährt unsere Fahrzeugflotte elektrisch aus selbsterzeugten Strom. Oder mit reiner Muskelkraft.

Landschaft mit Bäumen

Impressionen

FAQs / Allgemeine Fragen

Definition:

Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen.

Therapeutische Wirkung:

  • Verbesserung der Funktion funktionsgestörter Gelenke.
  • Aktivierung und Kräftigung geschwächter Muskulatur.
  • Wiederherstellung des Muskelgleichgewichtes.
  • Durchblutungsförderung und Entstauung.
  • Wirkung auf Herz-Kreislaufsystem, Atmung und Stoffwechselsystem.

 

Indikationen:

  • Passive Bewegungsstörungen mit Bewegungsverlust, -einschränkung, -instabilität im Bereich der Wirbelsäule, der Gelenke, angeboren und erworben (traumatisch, postoperativ, entzündlich, degenerativ, funktionell)
  • Aktive Bewegungsstörungen bei Muskeldysbalancen/ -insuffizienz, atrophischen und dystrophischen Muskelveränderungen, angeboren oder erworben.
  • Spastische Lähmungen (cerebral- oder spinalbedingt)
  • Schlaffe Lähmungen
  • Bewegungen/Koordinationsstörungen bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems.
  • Schmerzen bei strukturellen Veränderungen im Bereich der Bewegungsorgane.
  • Funktionelle Störungen von Organsystemen (z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, Lungen-/Bronchialerkrankungen).

 

Therapieziel:

  • Verbesserung der aktiven Beweglichkeit, Steigerung der Muskelkraft, Ausdauer, Schnellkraft.
  • Verbesserung der Koordination, der Haltung und des Gleichgewichts.
  • Zunahme der passiven Beweglichkeit der Gelenke und der Wirbelsäule.
  • Schmerzlinderung.
  • Verbesserung der kardiopulmonalen, Kreislauf- und anderer Organfunktionen.
  • Beeinflussung der Atmungsmechanik und Atmungsregulation (Atemtherapie).
  • Beseitigung oder Verminderung von Fähigkeitsstörungen im tgl. Leben mit Erarbeitung und der Beherrschung bestmöglicher ökonomischer Bewegungsabläufe.

Quelle: IFK-Physioservice: Leistungsbeschreibung Physiotherapie

Prinzipiell; Ja. Krankengymnastik ist ein fester Bestandteil des Heilmittelkataloges. Ihr Arzt muss Ihnen eine Heilmittelverordnung „Muster 13“ für eine mögliche Kostenübernahme ausstellen. Diese können Sie dann bei uns einreichen. Wir kümmern uns um den Rest.

Krankengymnastik ist eine Position des Heilmittelkataloges. Sollten Sie eine Kassenärztliche Heilmittelverordnung haben, so belaufen sich Ihre Kosten auf den gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Dieser Beträgt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00€ / Verordnung , ganz gleich wieviele Einheiten auf Ihrem Rezept verordnet sind. Hinzu kommen noch 10% der gesamten Behandlungskosten. Wir sind verpflichtet diesen Eigenanteil zu 100% an Ihre Krankenkasse abzuführen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so fallen keine Kosten für die Behandlung an.

Übrigens zahlen Privatpatient:Innen den aktuellen , gesetzlichen Kassensatz. Sie bekommen vor Ihrer ersten Behandlung eine Preisliste ausgehändigt. Im Anschluss an die Behandlungsserie erhalten Sie eine detaillierte  Rechnung in doppelter Ausführung.

Der Gesetzgeber schreibt hier eine Mindestdauer von 15 – 25 min pro Einheit vor. Diese beinhaltet nicht nur die reine Behandlungszeit (Hands On), sondern auch die Verwaltungszeit (für Dokumentation und Terminierung), sowie die Zeit die Sie für das Umziehen benötigen.

Sollte Ihr:e Therapeut:in der Meinung sein mit dieser Dauer nicht auszureichen, so kann in Rücksprache mit dem / der verordneten Arzt / Ärztin eine Doppelbehandlung indiziert sein.

Aber Achtung: Die Länge der Therapieeinheit ändert sich dadurch nicht. Sondern erlaubt uns zwei Einheiten an einem Tag zu verrechnen. Heißt: Eine Verordnung mit 6 Einheiten sind 3 Doppeltermine.

Ganz klares: Nein!

Wir Physiotherapeut:innen arbeiten weisungsgebunden an die ärztliche Verordnung. Sollte Ihr:e Therapeut:in in Absprache mit Ihnen zu dem Ergebnis kommen, das eine andere Therapie geeigneter erscheint, so bedarf es immer der Rücksprache mit Ihrem / Ihrer verordneten Arzt / Ärztin. Diese:r entscheidet dann ob ein anderes (oder weiteres) Heilmittel angewendet werden darf.

Bei Privatverordnungen kann Ihr / Ihre Arzt / Ärztin entscheiden wieviele Therapieeinheiten angemessen sind. Bei gesetzlich Versicherten gilt die Maßgabe des Heilmittelkataloges. In der Regel werden 6 Einheiten pro Rezept verordnet. Es gibt jedoch Erkrankungen, bei denen Ihr / Ihre Arzt / Ärztin bis zu 24 Einheiten pro Rezept ausstellen darf.

Der allgegenwärtige Personalmangel bei Medizinischen Heil- und Hilfsberufen ist auch in der Physiotherapie deutlich zu spüren. Die gesetzlichen Änderungen für eine kostenfreie Ausbildung haben die Situation leider noch verschärft statt entlastet. Deshalb bitten wir Sie bei geplanten Operationen weit im Vorraus (mit Erhalt Ihres OP-Datum) schon Termine zu vereinbaren! Für kurzfristige OPs haben wir ein definiertes Dringlichkeitskontingent. Bitten Sie hier Ihren / Ihre Arzt / Ärztin um Rücksprache mit uns.

Ansonsten sind Wartezeiten sehr abhängig von Ihrer Flexibilität. Generell gilt, je flexibler Sie sind, desto kürzer die Wartezeit.

Zudem bieten wir noch die Möglichkeit einer Warteliste, mit der wir im Falle einer Absage die freie Kapazität, Ihnen anbieten können.

Aus diesem Grund verpflichten wir auch unsere Patient:innen Termine 24h vorher abzusagen.

Rezepte sind nicht unbegrenzt gültig. Auch Privatrezepte nicht. Hier erleben wir immer wieder das die Erstattungen seitens der Versicherer reduziert werden, wenn Verordnungen älter als 6 Monate sind.

Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet die Behandlungsserie binnen 28 Tagen zu beginnen. Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen müssen bei der Krankenkasse argumentiert werden. Diese behält sich dann das Recht vor, die Behandlungseinheiten nach der Unterbrechung als weiterhin notwendig zu betrachten. In zweifelhaften Fällen lassen wir uns von Ihrem Arzt eine Weiterbehandlungempfehlung auf der Verordnung notieren.

Ein Sonderfall stellt das Klinische Entlassmangement dar. Dieses ist auf dem Rezeptträger Muster 13 deutlich markiert. Diese Verordnungen müssen binnen 7 Werktagen (Sa zählt mit) begonnen sein und verlieren bereits nach 12 Tagen ihre Gültigkeit.