Gehbehinderte Person steigt in einen Bus

Krankengymnastik ZNS

Im Unterschied zu anderen Heilmitteln haben wir bei dem Therapiekonzept KG ZNS keine standardisierten Übungen. 

Im Vordergrund stehen individuelle und alltagsbezogene Aktivitäten, die Sie als Patient:innen in Ihrem Tagesablauf herausfordern und begleiten. Es ist ein 24 Stunden-Konzept. Das stetig neu befundet und auf Ihr aktuelles motorisches und kognitives Vermögen angepasst wird.

Da das Nervensystem die Fähigkeit besitzt, ein Leben lang zu lernen. Ermöglicht uns die Plastizität des Gehirns, nach einer Schädigung neue Kapazitäten zu aktivieren. Und Bewegungsmuster neu oder wieder zu erlernen.

Methodik

Wir als Therapeut:innen kennen die Zusammenhänge der motorischen Organisation von Bewegungsabläufen und können so mit Hilfe Ihrer motorischen Ressourcen, gezielt Übungen entwickeln und diese einsetzen. 

Viele Wiederholungen der zu erlernenden Bewegung in variablen Kontexten führen dann schließlich zum Therapieerfolg.

Zielgruppe sind Menschen mit Störungen des Bewegungs- und Stützapparates aufgrund zentraler oder peripherer Nervenschädigungen. Menschen die ihre Sicherheit und Selbständigkeit verbessern und Schmerzen beheben oder lindern wollen. Sowie Patient:innen die ihre Eigenständigkeit erhalten oder wieder erlangen wollen. 

Was uns auszeichnet

Ein im Rollstuhl sitzendes Kind lacht beim Sport

Praktische Anwendung

Als therapeutische Mittel stehen uns Therapeut:innen, so ziemliche alle Wege und Mittel zur Verfügung die der Förderung Ihrer motorischen Leistungsfähigkeit dienlich sind. Ihr/e Therapeut/in hat hier im Laufe der Jahre Erfahrungen gesammelt um schnell das passende Übungsprogramm, inhaltlich für Sie auszuarbeiten. Bewährt haben sich zudem Kombinationen mit zusätzlichen Heilmitteln der physikalischen Therapie, Rehasport oder therapeutisches Reiten.

Im Fokus stehen dabei die von Ihnen gesetzten Ziele! 

Krankengymnastik ZNS im Alltag

Wer kennt sie nicht, die ADL? Activitys of Daily Life – zu deutsch Alltagsaktivitäten. Manche haben wir alle gemeinsam. Wie Körperhygiene,  die Nahrungsversorgung, die Bewältigung von Wegstrecken und die Transfers vom Sitz in den Stand und zurück in die Liegeposition. Jedoch muss jeder von uns auch individuelle Anforderungen meistern. Sei es die Wendeltreppe, das Spielen mit Enkeln, Ein- und Aussteigen aus Verkehrsmitteln oder das Aufstehen vom Boden nach einem Sturz. Hierzu sind wir auf Sie angewiesen. Je detaillierter Sie uns Ihre Alltagssituationen schildern, desto zielgerichteter können wir Sie behandeln.

Zwei alte Menschen spazieren im Park.
Landschaft mit Bäumen

Hausbesuche

Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Wir planen uns hierfür extra Fahrtzeiten ein. Und decken einen Radius von bis zu 5km um unsere Praxis ab. Aus Rücksichtnahme auf unsere Umwelt fährt unsere Fahrzeugflotte elektrisch aus selbsterzeugten Strom. Oder mit reiner Muskelkraft.

FAQs / Allgemein Fragen

Definition:

Krankengymnastische Behandlungsmethoden, die die Reaktion der Propriorezeptoren, der Stell- und Haltungsreflexe sowie der Gleichgewichtsreaktionen für die Hemmung pathologischer und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster miteinbeziehen.
Der Therapeut absolviert eine Zusatzausbildung nach Bobath.

Therapeutische Wirkung:

  • Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster
  • Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung.
  • Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns.
  • Verbesserung der zentralen Kontrolle.

Indikation:

  • Angeborene zentrale Bewegungsstörungen.
  • Frühkindliche erworbene zentrale Bewegungsstörungen.
  • Schlaffe Lähmungen, z. B. durch Geburtstraumen.

Therapieziel:

  • Verbesserung der Sensomotorik.
  • Gleichgewichts- und Koordinationsschulung
  • Verbesserung des pathologischen Muskeltonus.
  • Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden.
  • Verbesserung der psycho-motorischen Entwicklung, einschl. Sprachanbahnung.

Quelle: IFK-Physioservice: Leistungsbeschreibung Physiotherapie

Prinzipiell; Ja. Krankengymnastik ist ein fester Bestandteil des Heilmittelkataloges. Ihr Arzt muss Ihnen eine Heilmittelerordnung „Muster 13“ für eine mögliche Kostenübernahme ausstellen. Diese können Sie dann bei uns einreichen. Wir kümmern uns um den Rest.

Krankengymnastik ist eine Position des Heilmittelkataloges. Sollten Sie eine Kassenärztliche Heilmittelverordnung haben, so belaufen sich Ihre Kosten auf den gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Dieser Beträgt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00€ / Verordnung , ganz gleich wieviele Einheiten auf Ihrem Rezept verordnet sind. Hinzu kommen noch 10% der gesamten Behandlungskosten. Wir sind verpflichtet diesen Eigenanteil zu 100% an Ihre Krankenkasse abzuführen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so fallen keine Kosten für die Behandlung an.

Um Terminvorzüge zu vermeiden zahlen Privatpatienten bei uns ebenfalls den aktuellen , gesetzlichen Kassensatz. Sie bekommen vor Ihrer ersten Behandlung eine Preisliste ausgehändigt. Im Anschluss an die Behandlungsserie erhalten Sie eine detaillierte  Rechnung in doppelter Ausführung.

Der Gesetzgeber schreibt hier eine Mindestdauer von 30 – 45 min pro Einheit vor. Diese beinhaltet nicht nur die reine Behandlungszeit (Hands On) sondern auch die Verwaltungszeit (für Dokumentation und Terminvergabe) sowie die Zeit die Sie für das Umziehen und sonstige Transfers benötigen.

Sollte Ihr:e Therapeut:in der Meinung sein mit dieser Dauer nicht auszureichen, so kann in Rücksprache mit dem / der verordneten Arzt / Ärztin eine Doppelbehandlung indiziert sein.

Aber Achtung: Die länge der Therapieeinheit ändert sich dadurch nicht. Sondern erlaubt uns lediglich zwei Einheiten an einem Tag zu verrechnen. Heißt: Eine Verordnung mit 10 Einheiten sind 5 Doppeltermine.

Ja, wir behandeln auch Neugeborene und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr. Für ältere Patient:innen steht dann das Heilmittel KG ZNS zur Verfügung.

Neben der für Ihre Therapeut:in erforderlichen Sonderqualifikation „Kinder“, unterscheidet sich die Behandlung natürlich im kindergerechten Umgang. Sowie in der Komplexität. Da hier die Behandlung des ZNS nicht auf vorhandene / erlernte Bewegungsmuster zurückgreifen kann, liegt der Schwerpunkt dieser Behandlungsform hauptsächlich im Erlernen von Motorik mit den vorhandenen körperlichen Ressourcen.  

Bei Privatverordnungen kann Ihr Arzt / Ihre Ärztin entscheiden wieviele Therapieeinheiten angemessen sind.

Bei gesetzlich Versicherten gilt die Maßgabe des Heilmittelkataloges. In der Regel werden 10 Einheiten pro Rezept verordnet. Bei chronischen Krankheitsverläufen, kann Ihr Arzt kontinuierlich bis zu 24 Einheiten pro Rezept ausstellen. Die Frequenz variiert hierbei, je nach Therapieziel. Ganz individuell gibt es die Möglichkeit das 1 Termin pro Woche durchaus ausreicht. Während akuter Stadien kann die Terminzahl pro Woche auch deutlich höher sein. 

Der allgegenwärtige Personalmangel bei Medizinischen Heil- Hilfsberufen ist auch in der Physiotherapie deutlich zu spüren. Die gesetzlichen Änderungen für eine kostenfreie Ausbildung haben die Situation leider noch verschärft.

Ansonsten sind Wartezeiten sehr abhängig von Ihrer Flexibilität. Generell gilt, je flexibler Sie sind, desto kürzer die Wartezeit.

Zudem bieten wir noch die Möglichkeit einer Warteliste, mit der wir im Falle einer Absage die freie Kapazität, Ihnen anbieten können.

Aus dem Grund verpflichten wir auch unsere Patient:innen Termine 24h vorher abzusagen.

Rezepte sind nicht unbegrenzt gültig. Auch Privatrezepte nicht. Hier erleben wir immer wieder das die Erstattungen seitens der Versicherer reduziert werden, wenn Verordnungen älter als 6 Monate sind.

Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet die Behandlungsserie binnen 28 Tagen zu beginnen. Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen müssen bei der Krankenkasse argumentiert werden. Diese behält sich dann das Recht vor die, die Behandlungseinheiten nach der Unterbrechung als weiterhin notwendig zu betrachten. In zweifelhaften Fällen lassen wir uns von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin eine Weiterbehandlungempfehlung auf der Verordnung notieren.

Die Gültigkeit des Rezeptes ist generell auf 6 Monate ab Ausstellungsdatum verlängert, da häufig mehr Therapieeinheiten verordnet werden als bei anderen Heilmitteln.