schwarz weiß Bild einer hochschwangeren Person

Beckenbodengymnastik (Tanzberger)

Unsere Behandlung des Beckenbodens nach dem „Tanzberger Konzept“ richtet sich an Frauen, Männer und Kinder zur Prävention oder zur Therapie von Funktionsstörungen der muskulären Strukturen des Kontinenzsystems.

Die Therapie erfolgt mittels funktionsspezifischen, physiotherapeutischen Interventionen, in Form von Trainings- und Übungsangeboten.

Wir versuchen Ihnen verständlich mit bildhafter Sprache oder am anatomischen Modell die Funktionen wie auch die Dysfunktionen des Beckenboden näher zu bringen. So dass Sie im Alltag, ein für Sie individuell entwickeltes Übungsprogramm selbstständig rekapitulieren und wirkungsvoll üben können.

 

Methodik

„Das Tanzberger-Konzept“

Es wurde als eigenständiges Konzept von der Münchner Physiotherapeutin Renate Tanzberger entwickelt und wird fachübergreifend von Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Hebammen und Geburtshelfern zur Prävention und Behandlung von Dysfunktionen des Beckenbodens genutzt. 

Es basiert auf empirischen Daten in jahrzehntelanger Behandlung hunderter Patient:innen und unterliegt der kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung, durch das professionelle Team des „Das Tanzberger-Konzept e.V.“ .

Hierbei liegen die systemspezifischen muskulären und organischen Arbeitsabläufe des gesunden Kontinenzsytems von Blase und Darm  zu Grunde.

Was uns auszeichnet

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Praktische Anwendung

Funktionssörungen des Beckenbodens, ist leider allzuhäufig ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Dabei leidet statistisch gesehen mehr als jede*r Zweite im Laufe des Lebens an verschiedenen Problemen oder Erkrankungen in diesem Bereich.

Innerhalb unserer Therapie erhalten Sie eine sehr umfangreiche und detaillierte Aufklärung, die mit Ihnen gemeinsam Ihr aktuelles Problem nicht nur benennt, sondern Sie verstehen lässt, welche verschiedenen Faktoren die möglichen Auslöser sind / waren und wie Sie diesen entgegen wirken können.

Das Therapiekonzept erfolgt anschließend mit spezifischen Übungen, Entspannungsmethoden und berät auch, den zielgerichteten Umgang von anwendungsfreundlichen Trainingsutensilien, mit denen Sie Ihren Beckenboden besser wahrnehmen und trainieren können.

Haben Sie keine Scheu uns diesbezüglich anzusprechen.

Hausbesuche

Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Wir planen uns hierfür extra Fahrtzeiten ein. Und decken einen Radius von bis zu 5km um unsere Praxis ab. Aus Rücksichtnahme auf unsere Umwelt fährt unsere Fahrzeugflotte elektrisch aus selbsterzeugten Strom. Oder mit reiner Muskelkraft.

Landschaft mit Bäumen

Impressionen

FAQs / Allgemeine Fragen

Definition:

  • Behandelt Störungen im gesamten Bereich des kleinen Beckens von verschiedensten Ursachen. Hierbei steht die Aufklärung und die individuelle Festlegung an therpeutischen Maßnahmen im Vordergrund. Wir behandeln vorrangig nach dem „Tanzberger Konzept“ welche eine interne elektrische Stimulierung NICHT notwendig macht.
  • Die Therapie des Beckenbodens ist eine ganzheitliche Therapiemethode, die auch Maßnahmen und Methoden aus anderen Therapiebereichen erforderlich machen kann.

 

Prinzipiell; Ja. Beckenbodentherapie kann via Heilmittelverordnung als Krankengymnastik deklariert werden, diese ist fester Bestandteil des Heilmittelkataloges. Ihr Arzt muss Ihnen dafür eine Heilmittelverordnung „Muster 13“ für eine mögliche Kostenübernahme durch Ihren Krankenversicherer ausstellen. Hier ist die genaue ärtztliche Diagnose und der Therapiebedarfsgrund erforderlich. Wir bevorzugen auf Grund der komplexen und umfangreichen Therapiestruktur sogenannte Doppeltermine. Auch dies muss auf der Verordnung angegeben sein.

Krankengymnastik ist eine Position des Heilmittelkataloges. Sollten Sie eine Kassenärztliche Heilmittelverordnung haben, so belaufen sich Ihre Kosten auf den gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Dieser beträgt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00€ / Verordnung , ganz gleich wieviele Einheiten auf Ihrem Rezept verordnet sind. Hinzu kommen noch 10% der gesamten Behandlungskosten. Wir sind verpflichtet diesen Eigenanteil zu 100% an Ihre Krankenkasse abzuführen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so fallen keine Kosten für die Behandlung an.

Übrigens zahlen Privatpatient:Innen bei uns ebenfalls nur den einfachen aktuellen , gesetzlichen Kassensatz. Sie bekommen vor Ihrer ersten Behandlung eine Preisliste ausgehändigt, die Sie über die entstehenden Therapiekosten informiert. Im Anschluss an die Behandlungsserie erhalten Sie eine detaillierte  Rechnung in doppelter Ausführung.

Laut Gesetzgeber dauert eine Behandlungseinheit zwischen 15 und 25 Minuten.

Auf Grund der Komplexität und des größeren Therapieumfanges bevorzugen wir für die Therapie sogenannte „Doppelbehandlungen“

Aber Achtung: Die Länge einer Therapieeinheit ändert sich dadurch nicht. Sondern erlaubt uns zwei Einheiten an einem Tag zu halten und zu verrechnen. Heißt: Eine Verordnung mit 6 Einheiten sind 3 Doppeltermine!

Ganz klares: JA!

Aufgrund der verschiedenen Ursachen gibt es tatsächlich „falsches Beckenbodentraining“, das Ihre Situation eher noch verschlimmern kann. Deshalb ist wichtig zu speziell hierfür ausgebildeten Therapeut:innen in die Individualtherapie zu gehen und eine ausführliche Befunderhebung zu machen, bevor man mit Übungen beginnt! Üben heißt hier auch nicht immer nur kräftigen. Es gibt Fälle in denen eine Entspannungstherapie zur Detonisierung zum Erfolg führt.

Bei Privatverordnungen kann Ihr / Ihre Arzt / Ärztin entscheiden wieviele Therapieeinheiten angemessen sind. Bei gesetzlich Versicherten gilt die Maßgabe des Heilmittelkataloges. In der Regel werden 6 Einheiten pro Rezept verordnet. Da wir hier um Doppeltermine bemüht sind, heißt das für Sie 3Termine a`40-45 Minuten. Es gibt jedoch Erkrankungen, bei denen Ihr / Ihre Arzt / Ärztin so viele Einheiten pro Rezept ausstellen darf, das eine Verordnung über 6 Monate geht .

Der allgegenwärtige Personalmangel bei Medizinischen Heil- und Hilfsberufen ist auch in der Physiotherapie deutlich zu spüren. Die gesetzlichen Änderungen für eine kostenfreie Ausbildung haben die Situation leider noch verschärft statt entlastet. Deshalb bitten wir Sie bei geplanten Operationen weit im Vorraus (mit Erhalt Ihres OP-Datum) schon Termine zu vereinbaren! Für kurzfristige OPs haben wir ein definiertes Dringlichkeitskontingent. Bitten Sie hier Ihren / Ihre Arzt / Ärztin um Rücksprache mit uns.

Ansonsten sind Wartezeiten sehr abhängig von Ihrer Flexibilität. Generell gilt, je flexibler Sie sind, desto kürzer die Wartezeit.

Zudem bieten wir noch die Möglichkeit einer Warteliste, mit der wir im Falle einer Absage die freie Kapazität, Ihnen anbieten können.

Aus diesem Grund verpflichten wir auch unsere Patient:innen Termine 24h vorher abzusagen.

Rezepte sind nicht unbegrenzt gültig. Auch Privatrezepte nicht. Hier erleben wir immer wieder das die Erstattungen seitens der Versicherer reduziert werden, wenn Verordnungen älter als 6 Monate sind.

Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet die Behandlungsserie binnen 28 Tagen zu beginnen. Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen müssen bei der Krankenkasse argumentiert werden. Diese behält sich dann das Recht vor, die Behandlungseinheiten nach der Unterbrechung als weiterhin notwendig zu betrachten. In zweifelhaften Fällen lassen wir uns von Ihrem Arzt eine Weiterbehandlungempfehlung auf der Verordnung notieren.

Ein Sonderfall stellt das Klinische Entlassmangement dar. Dieses ist auf dem Rezeptträger Muster 13 deutlich markiert. Diese Verordnungen müssen binnen 7 Werktagen (Sa zählt mit) begonnen sein und verlieren bereits nach 12 Tagen ihre Gültigkeit.