Therapeut:in Behandelt die untere Wirbelsäule

Manuelle Therapie

In der Therapie nutzen wir sowohl passive Techniken als auch aktive Übungen. Um blockierte oder eingeschränkte Gewebe zu mobilisieren oder durch gezieltes Training, instabile Gelenke zu stabilisieren. 

Ziel der Manuellen Therapie durch uns als Physiotherapeut:innen ist: die Wiederherstellung des Zusammenspieles zwischen Gelenken, Muskeln und Nerven bei komplexen Bewegungsabläufen. Die Manuelle Therapie darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeut:innen , Ärzten / Ärztinnen sowie Heilpraktiker:innen durchgeführt werden.

Methodik

Der eigentlichen Behandlung mit Manueller Therapie geht stets ein ausführlicher Befund voraus. Hier wird das betroffene Schmerzgebiet mittels Sicht- und Tastbefund sowie verschiedenen Funktionstests untersucht. Auch angrenzende Gelenke und der Bewegungsfluss im Gesamten, bestimmen dabei unser therapeutisches Urteil mit. 

Was uns auszeichnet

Therapeut:in Testet die Beweglichkeit des Handgelenkes

Praktische Anwendung

Es kann sporadisch vorkommen, dass die Mobilisation bewegungseingeschränkter Gelenke ein Geräusch macht. Fälschlicher Weise wird das durch Patient:innen nur allzu häufig als „Einrenken“ interpretiert. 

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, das wir als Physiotherapeut:innen NICHT einrenken, sondern lediglich mobilisieren. Sollten dabei mal Geräusche entstehen, so handelt es sich in den meisten Fällen um eine Luftblasenbildung in der Gelenkflüssigkeit. Das wirkliche „Einrenken“ = reponieren luxierter (ausgerenkter) oder subluxierter Gelenke obliegt ausschließlich Ärzten / Ärztinnen sowie in ihrer Ausübung uneingeschränkten Heilpraktiker:innen vorbehalten. Hier empfiehlt sich eine vorherige Röntgenkontrolle um Komplikationen oder gar Folgeschäden auszuschließen. 

Manuelle Therapie im Alltag

Als mögliche Folgeerscheinungen im Anschluss einer Behandlung mit Manueller Therapie , wird Muskelkater oder eine erhöhte Druckdolenz im Arbeitsgebiet von den Patient:innen beschrieben. Diese Nebenwirkungen klingen i.d.R. nach ein bis zwei Tagen vollständig ab. Selten kann es nach intensiven Gewebebehandlungen zu kleinen äußerlichen Hämatomen kommen. Diese sind ebenfalls ungefährlich und verschwinden i.d.R. nach ein paar Tagen.  Sollten Sie häufiger und in erhöhtem Ausmaß Nebenwirkungen an sich beobachten, sprechen Sie mit uns darüber. Meist reicht es schon die Behandlungsintervalle der Therapie zu vergrößern oder auch eine zusätzliche Heilmittelkombination zu nutzen.
anatomisches Modell des menschlichen Becken
Landschaft mit Bäumen

Hausbesuche

Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Wir planen uns hierfür extra Fahrtzeiten ein. Und decken einen Radius von bis zu 5km um unsere Praxis ab. Aus Rücksichtnahme auf unsere Umwelt fährt unsere Fahrzeugflotte elektrisch aus selbsterzeugten Strom. Oder mit reiner Muskelkraft.

FAQ / Leistungsübersicht

Definition

Die Manuelle Therapie ist ein Behandlungsansatz, bei dem Funktionsstörungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt werden. Grundlage der Manuellen Therapie sind spezielle Handgriff- und Mobilisationstechniken, bei denen Schmerzen gelindert und Bewegungsstörungen beseitigt werden. Physiotherapeuten untersuchen dabei die Gelenkmechanik, die Muskelfunktion sowie die Koordination der Bewegungen, bevor ein individueller Behandlungsplan festgelegt wird. 

Die Manuelle Therapie bedient sich sowohl passiver Techniken als auch aktiver Übungen Zum einen werden blockierte oder eingeschränkte Gelenke von geschulten Physiotherapeuten mithilfe sanfter Techniken mobilisiert, zum anderen können durch individuelle Übungen instabile Gelenke stabilisiert werden. Ziel des Behandlungskonzeptes: Wiederherstellung des Zusammenspieles zwischen Gelenken, Muskeln und Nerven.

 

Prinzipiell; Ja. Krankengymnastik ist ein fester Bestandteil des Heilmittelkataloges. Ihr Arzt muss Ihnen eine Heilmittelerordnung „Muster 13“ für eine mögliche Kostenübernahme ausstellen. Diese können Sie dann bei uns einreichen. Wir kümmern uns um den Rest.

Manuelle Therapie ist eine Position des Heilmittelkataloges. Sollten Sie eine Kassenärztliche Heilmittelverordnung haben, so belaufen sich Ihre Kosten auf den gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Dieser Beträgt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00€ / Verordnung , ganz gleich wieviele Einheiten auf Ihrem Rezept verordnet sind. Hinzu kommen noch 10% der gesamten Behandlungskosten. Wir sind verpflichtet diesen Eigenanteil zu 100% an Ihre Krankenkasse abzuführen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so fallen keine Kosten für die Behandlung an.

Um Terminvorzüge zu vermeiden zahlen Privatpatienten bei uns ebenfalls den aktuellen , gesetzlichen Kassensatz. Sie bekommen vor Ihrer ersten Behandlung eine Preisliste ausgehändigt. Im Anschluss an die Behandlungsserie erhalten Sie eine detaillierte  Rechnung in doppelter Ausführung.

Der Gesetzgeber schreibt hier eine Mindestdauer von 15 – 25 min pro Einheit vor. Diese beinhaltet nicht nur die reine Behandlungszeit (Hands On) sondern auch die Verwaltungszeit (für Dokumentation und Terminierung) sowie die Zeit die Sie für das Umziehen benötigen.

Sollte Ihr:e Therapeut:in der Meinung sein mit dieser Dauer nicht auszureichen, so kann in Rücksprache Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin eine Doppelbehandlung indiziert sein.

Aber Achtung: Die länge der Therapieeinheit ändert sich dadurch nicht. Sondern erlaubt uns zwei Einheiten an einem Tag zu verrechnen. Heißt: Eine Verordnung mit 6 Einheiten sind 3 Doppeltermine.

Ja, wir behandeln im Rahmen der Manual Therapie auch die Kiefergelenke. Verschiedene Symptome wie Schwindel, Ohrgeräusche oder Subluxationen (Kiefersperre) können auf eine CMD (Cranio Mandibuläre Dysfunktion) hinweisen.

Die Kiefergelenksbehandlung ist das einzige Heilmittel in Deutschland das uns Physiotherapeut:innen erlaubt, im Körper des Patient:innen Techniken anzuwenden. Es erfordert beiderseitiges Vertrauen für solch eine Behandlung. Damit Sie ausreichend entspannt sind und nicht gegen Ihre Therapeut:in arbeiten.

Bei Privatverordnungen kann Ihr Arzt / Ihre Ärztin entscheiden wieviele Therapieeinheiten angemessen sind. Bei gesetzlich Versicherten gilt die Maßgabe des Heilmittelkataloges. In der Regel werden 6 Einheiten pro Rezept verordnet. Zur Folgeverordnung müssen Sie erneut bei Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin vorstellig werden. Diese/r entscheidet dann, ob er / sie Ihnen eine weitere Verordnung ausstellt oder das Heilmittel auf zB eine Krankengymnastik umstellt. Da sich etwaige Therapieziele geändert haben können.

Der allgegenwärtige Personalmangel bei Medizinischen Heil- Hilfsberufen ist auch in der Physiotherapie deutlich zu spüren. Die gesetzlichen Änderungen für eine kostenfreie Ausbildung haben die Situation leider noch verschärft. Deshalb bitten wir Sie um etwas Geduld bis die ersten Termine stattfinden können!

Die Wartezeiten sind sehr abhängig von Ihrer Flexibilität. Generell gilt, je flexibler Sie sind, desto kürzer die Wartezeit.

Für Schmerzpatient:innen halten wir stetig ein gewisses Dringlichkeitskontingent frei. Sprechen Sie mit Ihrem / Ihrer verordneten Arzt / Ärztin darüber! Er / Sie kann sich in dringenden Fällen bei uns melden.

Zudem bieten wir noch die Möglichkeit einer Warteliste, mit der wir im Falle einer Absage, Ihnen die freie Kapazität anbieten können.

Aus dem Grund verpflichten wir (im Sinne Aller) unsere Patient:innen Termine 24h vorher abzusagen.

Rezepte sind nicht unbegrenzt gültig. Auch Privatrezepte nicht. Hier erleben wir immer wieder das die Erstattungen seitens der Versicherer reduziert werden, wenn Verordnungen älter als 6 Monate sind.

Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet die Behandlungsserie binnen 28 Tagen zu beginnen. Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen müssen bei der Krankenkasse argumentiert werden. Diese behält sich dann das Recht vor die, die Behandlungseinheiten nach der Unterbrechung als weiterhin notwendig zu betrachten. In zweifelhaften Fällen lassen wir uns von Ihrem Arzt eine Weiterbehandlungempfehlung auf der Verordnung notieren.

Sollten Sie als Schmerzpatient über unser Dringlichkeitskontigent Termine bekommen haben, so kann es aus organisatorischen Gründen ein behandlungsfreies Intervall ergeben.